Allgemeine Geschäfts Bedingungen
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 JP-Kreatidesign erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von JP-Kreatidesign schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die JP-Kreatidesign bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote von JP-Kreatidesign sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im JP-Kreativdesign-Vertrag oder eines allfälligen mündlich oder schriftlichen Briefings durch den Kunden oder einer allfälligen mündlich oder schriftlichen Auftragsbestätigung durch JP-Kreativdesign. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch JP-Kreativdesign. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von JP-Kreativdesign.
2.2 Alle Leistungen von JP-Kreativdesign (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 14 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird JP-Kreativdesign zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von JP-Kreativdesign wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. JP-Kreativdesign haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird JP-Kreativdesign wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde JP-Kreativdesign schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 JP-Kreativdesign ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. JP-Kreativdesign wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit JP-Kreativdesign notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von JP-Kreativdesign.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von JP-Kreativdesign schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von JP-Kreativdesign aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und JP-Kreativdesign berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich JP-Kreativdesign in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er JP-Kreativdesign schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1 JP-Kreativdesign ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von JP-Kreativdesign weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von JP-Kreativdesign eine taugliche Sicherheit leistet; d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn JP-Kreativdesign fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von JP-Kreativdesign für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. JP-Kreativdesign ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 1.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist JP-Kreativdesign berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar. Aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat JP-Kreativdesign für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3 Alle Leistungen von JP-Kreativdesign, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
6.4 Kostenvoranschläge von JP-Kreativdesign sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von JP-Kreativdesign schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird JP-Kreativdesign den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 7 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5 Für alle Arbeiten von JP-Kreativdesign, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt JP-Kreativdesign das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich JP-Kreativdesign zurückzustellen.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Honorar ist binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von JP-Kreativdesign gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von JP-Kreativdesign. Offene Daten bleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, immer im Eigentum von JP-Kreativdesign.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Mahngebühren in der Höhe von 5 Euro verrechnet. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, JP-Kreativdesign die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in der Höhe von je 5 Euro sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann JP-Kreativdesign sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist JP-Kreativdesign nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich JP-Kreativdesign für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von JP-Kreativdesign aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von JP-Kreativdesign schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen von JP-Kreativdesign, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von JP-Kreativdesign und können von JP-Kreativdesign jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Offene Daten bleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, immer im Eigentum von JP-Kreativdesign und werden dem Kunden nicht übermittelt. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von JP-Kreativdesign jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von JP-Kreativdesign setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von JP-Kreativdesign dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
8.2 Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen von JP-Kreativdesign, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von JP-Kreativdesign und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen von JP-Kreativdesign, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von JP-Kreativdesign erforderlich. Dafür steht JP-Kreativdesign und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen von JP-Kreativdesign bzw. von Werbemitteln, für die JP-Kreativdesign konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von JP-Kreativdesign notwendig.
8.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht JP-Kreativdesign im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
8.6 Der Kunde haftet JP-Kreativdesign für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9. Kennzeichnung
9.1 JP-Kreativdesign ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf JP-Kreativdesign und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 JP-Kreativdesign ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch JP-Kreativdesign, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch JP-Kreativdesign zu. JP-Kreativdesign wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde JP-Kreativdesign alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. JP-Kreativdesign ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für JP-Kreativdesign mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. JP-Kreativdesign haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber JP-Kreativdesign gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
11. Haftung und Produkthaftung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von JP-Kreativdesign für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2 Jegliche Haftung von JP-Kreativdesign für Ansprüche, die auf Grund der von JP-Kreativdesign erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn JP-Kreativdesign ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet JP-Kreativdesign nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat JP-Kreativdesign diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von JP-Kreativdesign. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JP-Kreativdesign die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen JP-Kreativdesign und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von JP-Kreativdesign. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald JP-Kreativdesign die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen JP-Kreativdesign und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von JP-Kreativdesign sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist JP-Kreativdesign berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
15. Website Projekte
15.1. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des Impressums und der Datenschutzerklärung von Kunden-Websites obliegt ausschließlich dem/der BetreiberIn der Webseite
15.2. Website Security: In der Aufbauphase von Website-Projekten ist JP-Kreativdesign für die Sicherheit der Webseite verantwortlich. Dies umfasst unter anderem die Verwendung langer, sicherer Passwörter, sowie die regelmäßige Durchführung von Updates. Nach Übernahme des Projektes durch den Kunden, ist fortan der Kunde selber für die Sicherheit und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen zuständig.